Schülerbeförderung

Schülerbeförderung – was es zu beachten gilt

Schülerinnen und Schüler aus dem Ortenaukreis kaufen ihre Monatskarten selbst im Bus, im Abo oder an einer Vorverkaufsstelle.

  • Preise ab dem 01. September 2022: Barverkauf    35,70 €              Abonnement    30,00 €
  • Sollten Sie vorhaben, ein Abonnement abzuschließen, muss dies bis zum 10. für den Folgemonat abgeschlossen sein.

 

Für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Emmendingen, die an Schienenstrecken liegen (z.B. Endingen, Riegel, Kenzingen, Herbolzheim, Bahlingen), gilt das bw-Ticket.

  • Das bw-Ticket gilt grundsätzlich immer dann, wenn Verbundgrenzen mit dem Schienenpersonennahverkehr überschritten werden.
  • Da das bw-Ticket das günstigste Ticket ist, ist dieses grundsätzlich zu nutzen. Es bezieht sich ausschließlich auf die Verbindung zwischen der Start- und der Zielhaltestelle. Die SchülerInnen fahren mit dem Zug vom Wohnort aus über den Bahnhof Ringsheim zur Heimschule. Das Ticket ist also nur für den Weg zur Schule und zurück nutzbar.
  • Sollten die Schülerinnen und Schüler die Fahrkarte auch noch für andere Strecken nutzen wollen, empfiehlt das LRA Ortenaukreis das Kombiticket RVF/TGO für aktuell 46,50 € und 35,70 € (im Abo 38,80 € und 30,00 €).
  • Entscheidet man sich gegen den bw-Tarif und für zwei getrennte Schülermonatskarten von RVF und TGO, ist die Erstattung maximal bis zur Höhe des bwTickets als günstigstem Tarif möglich.

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Emmendingen, die nicht an Schienenstrecken liegen (z.B. Rheinhausen, Freiamt, Buslinien 7200 und 7235) gilt:

  • Schülerinnen und Schüler kaufen das Kombiticket RVF/TGO für aktuell 46,50 € und 35,70 € (im Abo 38,80 € und 30,00 €).
  • Schülerinnen und Schüler, die mit dem Busunternehmen Oestreicher fahren, können die Tickets im Bus kaufen.
  • Tickets können auch in den RaLinda Reisebüros in Orschweier, Herbolzheim und Kenzingen gekauft werden.

 

Rückerstattungen

  • Auf Antrag kann eine Erstattung der Differenz zwischen den tatsächlichen Schülerbeförderungskosten und dem Eigenanteil, der zur nächstgelegenen Schule anfällt bzw. anfallen würde, gestellt werden. Der Antrag kann zum Ende des Schuljahres 2022/23 unter Vorlage der Originalfahrkarten gestellt werden, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober 2023 beantragt werden.
  • Sollte die Heimschule die nächstgelegene Schule sein, wird auf Vorlage der Fahrkarten die monatliche Differenz zum Eigenanteil der TGO von 35,70 € (im Abo 30,00 €) erstattet.
    • SchülerInnen aus Broggingen, die das Gymnasium besuchen
    • SchülerInnen der Klassen G 8, G 9 und G 10, die unser Kunstprofil besuchen
    • SchülerInnen der Haltestellen „Hintere Höfe“, die die Realschule oder das Gymnasium besuchen
    • SchülerInnen des kaufm. Berufskolleg I (BK I) aus Rheinhausen, Weisweil, Herbolzheim, Bleichheim, Broggingen, Tutschfelden, Wagenstadt, „Hintere Höfe“ (Freiamt). Hier ist das BK I der Heimschule der nächstgelegene vergleichbare Schulzweig.
    • SchülerInnen des SGs und WGs aus Herbolzheim, Bleichheim, Broggingen, Tutschfelden, Wagenstadt, „Hintere Höfe“ (Freiamt), Weisweil, Rheinhausen. Hier ist das SG und WG der Heimschule der nächstgelegene vergleichbare Schulzweig.
    • Bei SchülerInnen des Berufskollegs, SGs und WGs aus Kenzingen, Nordweil und Bombach muss überprüft werden, ob die Heimschule die nächstgelegene Schule ist.
      Für SchülerInnen aus Ortschaften, die näher am Berufskolleg, SG bzw. WG in Emmendingen wohnen, sind wir nicht die nächstgelegene Schule.
  • Sollte die Heimschule nicht nächstgelegene Schule sein, erfolgt die Erstattung in Höhe der Differenz zum Eigenanteil im RVF von derzeit 46,50 € (im Abo 38,80 €).

 

Befreiung ab dem dritten Kind wird weiterhin gewährt, jedoch durch eine nachträgliche Erstattung. Es sind für alle Kinder die Monatskarten selbst zu kaufen und die Fahrkarten aller Kinder nachträglich gesammelt bei der Schule des ältesten Kindes zur Erstattung einzureichen.

Aboanträge können Sie direkt auf den Seiten der RVF und TGO stellen.

 

Stand: August 2022

 

 

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