Schülerbeförderung
Schülerbeförderung – was es zu beachten gilt
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Monatskarten nur für einzelne Monate oder aber als Abo ganzjährig zu erwerben.
Schülerinnen und Schüler aus dem Ortenaukreis
JugendTicketBW zum Preis von 365 € im Abo (pro Monat 30,42 €; Details siehe unten) oder Monatskarte ab 1. April 2023 im Barverkauf zu 39,50 € (TGO)
Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Emmendingen
JugendTicketBW zum Preis von 365 € im Abo (pro Monat 30,42 €; Details siehe unten) oder Kombiticket RVF/TGO im Barverkauf für aktuell 51,40 € (RVF) und 42,30 € (TGO)
JugendTicketBW
Seit 1. März 2023 gibt es das JugendTicketBW. Das Ticket ist nur als Jahresabo erhältlich und ist in dem Verbund zu beantragen, an dem sich der Schulstandort befindet, in unserem Fall die TGO (Tarifverbund Ortenau GmbH). Mit diesem Ticket können Schülerinnen und Schüler im gesamten öffentlichen Nahverkehr Baden-Württemberg-weit fahren. Die Anträge finden Sie hier auf der Homepage der TGO. Bitte beachten Sie, dass die Bestellung des Abos jeweils zum 10. eines Monats bei der TGO Geschäftsstelle (tgo@ortenaulinie.de) eingegangen sein muss. Die einzelnen Fahrkarten erhalten Sie zu jedem Monatsende für den Folgemonat.
Eine Kündigung während des ersten Abonnementjahres ist nicht möglich. Danach wird das Abo automatisch (monatlich) fortgeführt, ohne dass es einer weiteren Antragstellung bedarf. Falls Sie das Abo beenden möchten, können Sie – nach Ablauf des ersten Bezugsjahres – monatlich zum Folgemonat schriftlich kündigen.
Rückerstattungen
- Für Drittkinder, die im Landkreis Emmendingen oder Ortenau wohnen
Die Befreiung ab dem dritten Kind wird durch eine nachträgliche Erstattung gewährt. Der Antrag ist zusammen mit allen Fahrkarten aller Kinder bei der Schule des ältesten Kindes einzureichen. - Für Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Emmendingen wohnen und ein RVF plus ein TGO Ticket gekauft haben
Schülerinnen und Schüler können einen Antrag auf Erstattung der Differenz zwischen den tatsächlichen Schülerbeförderungskosten und dem Eigenanteil, der zur nächstgelegenen Schule anfallen würde, stellen.
∙ Sollte die Heimschule die nächstgelegene Schule sein, wird auf Vorlage der Fahrkarten die monatliche Differenz zum Eigenanteil der TGO erstattet.
∙ Sollte die Heimschule nicht die nächstgelegene Schule sein, erfolgt die Erstattung in Höhe der Differenz zum Eigenanteil im RVF.
Wir müssen die Erstattungsformulare bis spätestens Ende Oktober in digitaler Form ans Landratsamt weiterleiten. Daher benötigen wir Ihre Anträge bis spätestens Ende September, um sie noch rechtzeitig bearbeiten zu können. Ihre IBAN benötigen wir nicht, da die Erstattung seitens unserer Buchhaltung auf das von Ihnen hinterlegte Schulgeldkonto erfolgt.
Die aktuellen Fahrpläne findet ihr hier.
Ansprechperson
Susanne Sichler Sekretariat schulartübergreifende Angelegenheiten
Servicezeiten und KontaktMontag – Freitag 9 bis 11:30 Uhr Telefon 0 78 22 - 89 28 502
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